„Alles (im) Fluß“

so sagt man, wenn alles prima läuft. Bestens läuft es zur Zeit für unsere Kollegin am Empfang der BHT Steuerberatung am Standort in Bremen: Freude an ihrem Job als Bürokauffrau und nun privat das Highlight mit der Vermählung am 2. September: Frau Anne Schwenk heißt nun Fluß. Das gesamte Team der BHT Steuerberatung in Bremen und Verden gratuliert zur Hochzeit und wünscht viele glückliche Jahre.

BHT spendet für „Das macht Schule“


Die BHT Steuerberatung unterstützt mit einer großzügigen Spende die Förderinitiative „Das macht Schule“. Die gemeinnützige GmbH „Das macht Schule“ verbindet digitale Bildung und Nachhaltigkeit und fördert alle Schulformen auf unterschiedlichste Weise. Ein Teilbereich ist die nachhaltige Nutzung von Computer Hardware, die in Unternehmen aussortiert wurden und Schulen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Auf der Internetseite www.das-macht-schule.net sind die verfügbaren Spenden einsehbar. Von Grundschulen bis Gymnasien, allgemein- oder berufsbildende Schulen – sie alle können sich bei Interesse unkompliziert bewerben und so ihre IT Ausstattung deutlich verbessern.
Die BHT Steuerberatung hat einen Klassensatz von 27 cm Zoll großen Flachbildmonitoren gespendet, die sich aufgrund ihrer Größe und Ausstattung für alle gängigen Office-Programme eignen. Selbst mit 2-3 Schülern an einem PC hat jeder bei dieser Bildschirmgröße noch einen guten Blick auf den Monitor. „Die BHT Steuerberatung würde sich freuen, wenn diese Monitore an Schulen eine weitere nachhaltige Verwendung finden“, sagt Kanzleimanager Rüdiger Meinke, der die Idee zu dieser Spende hatte.

Handlungsbedarf für alle Arbeitgeber ab dem 1. August 2022

Nachweisgesetz bei Arbeitsverträgen
Der Bundestag hat am 23. Juni 2022 eine „EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen“ in nationales Recht umgesetzt und hierzu entsprechende Neuerungen im Nachweisgesetz (NachwG) verabschiedet, die bereits zum 1. August 2022 in Kraft treten und die erhebliche Auswirkungen auf Arbeitsverträge haben.
Zusätzlich zu den bereits bestehenden Vorgaben des NachwG müssen danach unter anderem folgende Arbeits- bzw. Vertragsbedingungen in neue Arbeitsverträge aufgenommen und/oder durch ergänzende unterzeichnete Niederschriften dokumentiert werden:

  • Enddatum des Arbeitsverhältnisses bei Befristung
  • Die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden, der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts, die jeweils getrennt anzugeben sind und deren Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung
  • Die vereinbarte Arbeitszeit, vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und die Voraussetzungen für Schichtänderungen
  • Sofern vereinbart, die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen
  • Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung über einen Versorgungsträger zusagt, der Name und die Anschrift dieses Versorgungsträgers; die Nachweispflicht entfällt, wenn der Versorgungsträger zu dieser Information verpflichtet ist
  • Das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage; § 7 des Kündigungsschutzgesetzes ist auch bei einem nicht ordnungsgemäßen Nachweis der Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage anzuwenden.

Bitte beachten Sie, dass gemäß NachwG hinsichtlich der dort genannten wesentlichen Vertragsbedingungen ein Schriftformerfordernis besteht und dass es je nach Vertragsbedingung unterschiedliche Fristen gibt, bis zu denen diese schriftlich an die Arbeitnehmer auszuhändigen sind.
Arbeitsverträge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die vor dem 01. August 2022 geschlossen wurden, bleiben grds. unverändert. Auf Anforderung sind die Arbeitgeber/innen allerdings verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich und fristgebunden auszuhändigen.

Aufgrund der Regelungen des neuen NachwG ist allen Arbeitgeber/innen anzuraten, ihre Arbeitsvertragsmuster zu überprüfen und höchstwahrscheinlich anzupassen, um mögliche (arbeits)rechtliche Nachteile zu vermeiden. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass eine Nichtbeachtung der Vorschriften des NachwG mit Bußgeldern bis zu 2.000,00 Euro geahndet werden kann.
Sofern Sie selbst nicht über ausreichende arbeitsrechtliche Kenntnisse verfügen sollten, empfehlen wir Ihnen, fachlich entsprechend versierte Juristen (z.B. Fachanwälte für Arbeitsrecht) mit der Überarbeitung oder Neuerstellung Ihrer Arbeitsvertragsmuster und/oder der Informationsschreiben im Sinne des NachwG zu beauftragen.

Bekannte Stimme – neuer Name

Namensänderung von Kreishammer zu Munderloh

Unsere Mitarbeiterinnen am Empfang sind unschätzbar wertvoll, denn sie sind es, die unsere Mandanten am Telefon freundlich begrüßen und die Abläufe in der Kanzlei bestens organisieren. Deshalb sind wir dankbar, dass auch hier langjährige Mitarbeiterinnen für Kontinuität sorgen. Neu ist die Begrüßung durch Frau Munderloh. Falls man sich wundert, warum die Mitarbeiterin so gut Bescheid weiß – hier die Auflösung: Frau Krieshammer hat geheiratet und den Namen gewechselt. Das gesamte Team der BHT Steuerberatung gratuliert zur Vermählung und wünscht viele glückliche Ehejahre.

Erfolgreiche Prüfungen – aus Azubis werden wertvolle Fachkräfte

Wir gratulieren unseren Auszubildenden Linnée Fischer und Georg Heise, die jetzt sehr erfolgreich ihre Abschlussprüfungen bestanden haben. Beide haben ihre im August 2019 begonnenen Ausbildungen mit Bravour abgeschlossen. Linnée Fischer bestand mit einem guten Ergebnis ihre Prüfungen zur Kauffrau für Büromanagement und wir freuen uns, sie als Mitarbeiterin in der Lohnbuchhaltung übernehmen zu dürfen.
Für Georg Heise war die Ausbildung zum Steuerfachangestellten ein Zwischenschritt, den er mit dem Prädikat „sehr gut“ absolviert hat. Parallel begann er bereits zum Wintersemester 2021 sein duales Studium in Bremen an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und arbeitet an seinem Bachelor im Studiengang Steuern und Recht.

Starke Lohnabteilung

Frau Jasmin Kroschinski-Glock verstärkt als neue Mitarbeiterin die Lohnabteilung in der BHT Steuerberatung in Verden. Die gelernte Kauffrau für Bürokommunikation bringt durch ihre Fortbildung zur geprüften Personalfachkauffrau (IHK) aktuelles Fachwissen mit, um kompetent unser Team zu verstärken. Um Beruf und Familie perfekt miteinander verbinden zu können, arbeitet Frau Kroschinski-Glock in Teilzeit. Das Team der gesamten BHT Steuerberatung in Verden und Bremen wünscht einen guten Start und sagt: „Herzlich Willkommen bei BHT!“

Test bestanden! BHT ist TOP Steuerberater 2022

Seit 2016 stellen wir uns dem Qualitätstest von FOCUS MONEY und gehören auch in 2022 wieder zu den besten der Branche unter den großen Kanzleien in Deutschland. Diese Auszeichnung hilft Firmenchefs und vermögenden Privatleuten, Steuerexperten zu finden, die sie exzellent beraten und im Austausch mit Steuerbehörden eng zur Seite stehen. Deshalb freut es uns besonders, dass wir die teils kniffligen Fachfragen des Projektleiters Ulf Hausmann und Betriebsprüfern mit Bravour bestanden haben. Ein Qualitätssiegel, das zeigt, dass echte Leistung dahinter steckt.

Von den über 60.000 in Deutschland selbständigen Steuerberatern schafften es 390 Steuerberater und Wirtschaftsprüfer auf die Bestenliste 2022. Gegenstand der Prüfungen waren neben der allgemeinen Qualifikation in Steuerfragen das Spektrum der Spezialisierung auf Branchen und die Unternehmensentwicklung. Bedingt durch die Corona-Pandemie gab es bei der BHT Steuerberatung einen weiteren Schub in der Digitalisierung und Nutzung neuer Medien. Auch dieses wurde positiv bewertet.

Als große Steuerberatungsgesellschaft decken wir mit unseren Beratern und dem qualifizierten Mitarbeiter-Team ein breites Spektrum an speziellem Branchenwissen und zu Fragen der Unternehmensnachfolge ab und können unsere Mandanten auch bei sehr komplexen Themen zuverlässig, umfassend und auf höchstem Niveau kompetent beraten.

Gesetzesverschärfung: Eintrag ins Transparenzregister wird für alle Pflicht – Handeln Sie schnell!

Im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche wird der Eintrag ins Transparenzregister für Unternehmen, Stiftungen u.a. nach §20 Abs.1 GwG und Rechtsgestaltungen nach §21 GwG Pflicht. Die Fristen sind kurz, deshalb ist jetzt schnelles Handeln angesagt.

Dies sind die Fristen:
31.03.2022 Aktiengesellschaften, Europäische Aktiengesellschaft (SE) und Kommandit­gesellschaften auf Aktien

30.06.2022 GmbH, Genossenschaften, Europäische Genossenschaften oder Partner­schaften

31.12.2022 alle anderen Gesellschaften, z.B. eingetragene Personengesellschaften.

Einzelunternehmer, eingetragene Kaufleute (e.K.) und die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) sind (noch) nicht betroffen. Für die GbR soll es jedoch zeitnah ein eigenes Register geben.

Vereine brauchen sich nicht separat in das Transparenzregister einzutragen; ihre Daten werden automatisch aus dem Vereinsregister in das Transparenzregister übernommen (§20a GwG).

Dem Transparenzregister müssen Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort, Staatsangehörigkeit sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses des wirtschaftlich Berechtigten mitgeteilt werden.

Kommt man dieser Pflicht zum Eintrag nicht fristgerecht oder vollständig nach, wird dies als Ordnungswidrigkeit mit hohen Geldbußen geahndet. Diese können bis zu 150.000 € oder in besonders schwerwiegenden Fällen zwischen 1 und 5 Mio. € betragen.

Als steuerliche Berater dürfen wir aus (berufs-) rechtlichen Gründen die Meldungen an das Transparenzregister für Sie nicht übernehmen.

Gemeinsam gegen Geldwäsche – wir unterstützen unternehmerische compliance!

 

Über die Webseite des Transparenzregisters können Sie sich anmelden und Ihre Angaben selber vornehmen. www.transparenzregister.de

Sofern Sie die Meldungen nicht selber übernehmen möchten oder auch keinen eigenen anwaltlichen Berater haben, empfehlen wir Ihnen, die Rechtsanwälte der Kanzlei Ahlers & Vogel in Bremen zu beauftragen. Weitere Informationen der Rechtsanwaltskanzlei Ahlers & Vogel zum Thema „Eintragungspflicht in das Transparenzregister“ finden Sie in diesem Newsletter.
Jusletter Eintragungspflicht im Transparenzregister für Alle

Für ein Honorar von 300 € zzgl. 19% MwSt. für einen Ersteintrag oder 150 € zzgl. 19% MwSt. für Änderungen bietet die Kanzlei an, für Sie die Meldungen an das Transparenzregister zu übernehmen. Angebot Eintragungen im Transparenzregister.

Möchten Sie die Eintragung über die Rechtsanwälte von Ahlers & Vogel tätigen, dann schreiben Sie bitte eine E-Mail an: transparenzregister@ahlers-vogel.de

Alle Kriterien mit Bravour erfüllt

Das Softwareunternehmen DATEV setzt Standards für digitale Lösungen für Steuerberatungen. Mit dem Qualitätssiegel „Digitale Kanzlei“ zeichnet die DATEV jährlich Steuerberatungen aus, die die Möglichkeiten der Digitalisierung für sich nutzen. Jedes Jahr steigen die Anforderungen und es werden zusätzliche Kriterien gefordert. Die BHT Steuerberatung in Verden und Bremen kann auch 2022 mit dem digitalen Fortschritt bestens mithalten und konnte z.B. den Digitalisierungsgrad im Bereich der privaten Steuererklärungen steigern.

Mit Begeisterung digital

Am 01.04.1992 stieg Frau Stephanie Thiemann als gelernte Bürokauffrau und Finanzbuchhalterin in unsere Steuerberatungskanzlei ein. In der Finanz- und Lohnbuchhaltung entwickelte sie sich zur tragenden Säule am Stammsitz in Verden. Fachlich ist sie seit nun 30 Jahren immer am Ball und sichert das hohe fachliche Niveau der Abteilung. Früh von den Vorteilen der Digitalisierung überzeugt, hat Frau Thiemann diese im Bereich der Lohn- und Finanzbuchhaltung gemeinsam im Team vorangetrieben. Partner, Kolleginnen und Kollegen gratulieren zum Jubiläum, danken für ihren großartigen Einsatz und freuen sich auf die weitere gemeinsame Zusammenarbeit in den kommenden Jahren.

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