Handlungsbedarf für alle Arbeitgeber ab dem 1. August 2022

Der Bundestag hat am 23. Juni 2022 eine „EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen“ in nationales Recht umgesetzt und hierzu entsprechende Neuerungen im Nachweisgesetz (NachwG) verabschiedet, die bereits zum 1. August 2022 in Kraft treten und die erhebliche Auswirkungen auf Arbeitsverträge haben.
Zusätzlich zu den bereits bestehenden Vorgaben des NachwG müssen danach unter anderem folgende Arbeits- bzw. Vertragsbedingungen in neue Arbeitsverträge aufgenommen und/oder durch ergänzende unterzeichnete Niederschriften dokumentiert werden:
- Enddatum des Arbeitsverhältnisses bei Befristung
- Die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden, der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts, die jeweils getrennt anzugeben sind und deren Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung
- Die vereinbarte Arbeitszeit, vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und die Voraussetzungen für Schichtänderungen
- Sofern vereinbart, die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen
- Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung über einen Versorgungsträger zusagt, der Name und die Anschrift dieses Versorgungsträgers; die Nachweispflicht entfällt, wenn der Versorgungsträger zu dieser Information verpflichtet ist
- Das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage; § 7 des Kündigungsschutzgesetzes ist auch bei einem nicht ordnungsgemäßen Nachweis der Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage anzuwenden.
Bitte beachten Sie, dass gemäß NachwG hinsichtlich der dort genannten wesentlichen Vertragsbedingungen ein Schriftformerfordernis besteht und dass es je nach Vertragsbedingung unterschiedliche Fristen gibt, bis zu denen diese schriftlich an die Arbeitnehmer auszuhändigen sind.
Arbeitsverträge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die vor dem 01. August 2022 geschlossen wurden, bleiben grds. unverändert. Auf Anforderung sind die Arbeitgeber/innen allerdings verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich und fristgebunden auszuhändigen.
Aufgrund der Regelungen des neuen NachwG ist allen Arbeitgeber/innen anzuraten, ihre Arbeitsvertragsmuster zu überprüfen und höchstwahrscheinlich anzupassen, um mögliche (arbeits)rechtliche Nachteile zu vermeiden. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass eine Nichtbeachtung der Vorschriften des NachwG mit Bußgeldern bis zu 2.000,00 Euro geahndet werden kann.
Sofern Sie selbst nicht über ausreichende arbeitsrechtliche Kenntnisse verfügen sollten, empfehlen wir Ihnen, fachlich entsprechend versierte Juristen (z.B. Fachanwälte für Arbeitsrecht) mit der Überarbeitung oder Neuerstellung Ihrer Arbeitsvertragsmuster und/oder der Informationsschreiben im Sinne des NachwG zu beauftragen.



Frau Jasmin Kroschinski-Glock verstärkt als neue Mitarbeiterin die Lohnabteilung in der BHT Steuerberatung in Verden. Die gelernte Kauffrau für Bürokommunikation bringt durch ihre Fortbildung zur geprüften Personalfachkauffrau (IHK) aktuelles Fachwissen mit, um kompetent unser Team zu verstärken. Um Beruf und Familie perfekt miteinander verbinden zu können, arbeitet Frau Kroschinski-Glock in Teilzeit. Das Team der gesamten BHT Steuerberatung in Verden und Bremen wünscht einen guten Start und sagt: „Herzlich Willkommen bei BHT!“
Seit 2016 stellen wir uns dem Qualitätstest von FOCUS MONEY und gehören auch in 2022 wieder zu den besten der Branche unter den großen Kanzleien in Deutschland. Diese Auszeichnung hilft Firmenchefs und vermögenden Privatleuten, Steuerexperten zu finden, die sie exzellent beraten und im Austausch mit Steuerbehörden eng zur Seite stehen. Deshalb freut es uns besonders, dass wir die teils kniffligen Fachfragen des Projektleiters Ulf Hausmann und Betriebsprüfern mit Bravour bestanden haben. Ein Qualitätssiegel, das zeigt, dass echte Leistung dahinter steckt.
Im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche wird der Eintrag ins Transparenzregister für Unternehmen, Stiftungen u.a. nach §20 Abs.1 GwG und Rechtsgestaltungen nach §21 GwG Pflicht. Die Fristen sind kurz, deshalb ist jetzt schnelles Handeln angesagt.
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Der Deutsche Steuerberater Verband e.V. in Berlin (DStV) ist als zentraler Dachverband aller sechzehn Steuerberaterverbände der wichtigste Verband unserer Branche. Über 60% aller Steuerberater in eigener Kanzlei sind dort organisiert.
Den 29. Februar gibt es nicht so häufig, so dass der Steuerberater und BHT-Partner Dipl.-Kaufmann (FH) Jens Hahne sein Jubiläum nun am 1. März feiern darf. Vor zehn Jahren bestand Herr Hahne seine Prüfung zum Steuerberater vor der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen und wurde am 29. Februar 2012 zum Steuerberater bestellt. Dem vorausgegangen war eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten und ein Fachhochschulstudium an der FH Wolfsburg. Das gesamte BHT-Team gratuliert seinem Partner und wünscht weiterhin viel Freude an diesem abwechslungsreichen Beruf.




