Steuerbefreiung für Immobilienverkauf nach Scheidung geplant

Der Bundesrat hat am 25.09.2026 im Rahmen seiner Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2026 vorgeschlagen, bestimmte Immobilienveräußerungen im Zusammenhang mit Scheidungen von der sog. Spekulationssteuer (Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG) auszunehmen.

Der Deutsche Bundestag wird sich nun mit dem Jahressteuergesetz 2026 befassen. Im Anschluss muss der Bundesrat dem gesamten Gesetzespaket zustimmen.

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