Antragsloses Kindergeld ab dem Jahr 2027

Der Bundesrat hat am 25.09.2026 einem Gesetz zugestimmt, das es der Familienkasse ermöglicht, nach der Geburt eines Kindes das steuerrechtliche Kindergeld auch ohne Antrag auszuzahlen.

Derzeit erhalten Eltern nach der Geburt eines Kindes von der Familienkasse ein Begrüßungsschreiben mit einem QR-Code, der zu einem vorausgefüllten Kindergeldantrag führt. Die Familienkasse soll künftig das Kindergeld ohne Antrag festsetzen und auszahlen können, sobald ihr die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes sowie alle weiteren entscheidungserheblichen Angaben vorliegen und keine Zweifel am Anspruch bestehen.

Das Gesetz tritt zum 01.01.2027 in Kraft. Die Auszahlung ohne Antrag soll dann in zwei Schritten erfolgen. Zunächst (voraussichtlich im März 2027) soll das Kindergeld für jedes weitere Kind von Eltern, die bereits mindestens ein Kind haben, an die Person ausgezahlt werden, die bislang das Kindergeld erhält. In einem zweiten Schritt (voraussichtlich im November 2027) soll das Kindergeld dann auch für erstgeborene Kinder ohne Antrag überwiesen werden. Dies gilt jedoch nur, wenn mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind in Deutschland wohnt, die IBAN bekannt ist und mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeitet.

Sollten die Voraussetzungen für eine antragslose Auszahlung nicht vorliegen, erhalten Eltern auch künftig ein Begrüßungsschreiben.

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