„Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz“ vom Bundeskabinett beschlossen

Die Bundesregierung hat am 08.01.2024 das „Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz“ auf den Weg gebracht. Es enthält folgende Regelungen:

  • Die derzeit geltenden Sätze der Luftverkehrsteuer werden zum 01.05.2024 erhöht.
  • Die Einnahmen aus den Offshore-Ausschreibun-gen im Jahr 2023 werden breiter verwendet. Ein Teil fließt an den Bundeshaushalt.
  • Die Steuerbegünstigung beim Agrardiesel sinkt schrittweise ab 01.03.2024 und entfällt ab 2026 vollständig.
  • In der Grundsicherung werden Regelungen für diejenigen Arbeitsuchenden verschärft, die die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit willentlich ver-weigern.
  • Der Bürgergeldbonus wird abgeschafft, die finan-ziellen Anreize für berufsabschlussbezogene Wei-terbildungen durch das Weiterbildungsgeld und die Weiterbildungsprämie bleiben erhalten.

Weitere Maßnahmen, die keiner Gesetzesänderung bedürfen, will die Bundesregierung direkt in die parla-mentarischen Beratungen des Bundeshaushalts 2024 einbringen.
Für Bürger soll der Haushalt 2024 Entlastungen im Ge-samtvolumen von 15 Milliarden Euro bringen. Seit Jah-resanfang gilt die zweite Stufe des Inflationsaus-gleichsgesetzes. Damit steigen die steuerlichen Frei-beträge für Erwachsene und Kinder und der Einkom-mensteuertarif wird an die Inflation angepasst.
Nach weiteren Beratungen soll in der zweiten Sit-zungswoche des Bundestages Ende Januar 2024 nach diesen Planungen der Bundeshaushalt 2024 beschlos-sen werden. Der Bundesrat könnte in seiner Sitzung am 02.02.2024 das Gesetzgebungsverfahren dann abschließen.