Elektronische Kassensysteme sollen ab 2028 für größere Betriebe mit offenen Ladenkassen verpflichtend werden
Das Bundeskabinett hat am 23.09.2026 den Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen beschlossen. Damit setzt das Bundesfinanzministerium den Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität weiter um. Der „Aktionsplan“ sieht neben der Registrierkassenpflicht eine Vielzahl weiterer Maßnahmen vor, die jetzt umgesetzt werden.
Unter anderem sind folgende Maßnahmen geplant:
Verpflichtender Einsatz elektronischer Kassensysteme: Zwar sind moderne elektronische Kassensysteme in Deutschland weit verbreitet, jedoch gibt es noch etwa 115.000 sog. offene Ladenkassen, deren Umsätze teilweise nicht oder nur handschriftlich erfasst werden. Das ist sowohl aufwändig als auch missbrauchsanfällig und kann Steuerhinterziehung begünstigen. Deshalb will die Bundesregierung, dass offene Ladenkassen für Geschäfte ab einem jährlichen Gesamtumsatz von 100.000 Euro ab dem Jahr 2028 durch elektronische Kassensysteme ersetzt werden.
Ausgenommen von der Kassenpflicht sind u. a. Steuerpflichtige, die jährliche Barumsätze im Wert von unter 12.000 Euro erzielen. Daneben sieht der Gesetzentwurf vor, dass das Bundesfinanzministerium durch eine Rechtsverordnung weitere Ausnahmen vorsehen kann. Dabei kommen etwa Vertrauenskassen auf Selbsternte-Feldern oder die Direktvermarktung in Landwirtschaftsbetrieben sowie Wochen- und Jahrmärkte in Betracht.
Einführung einer Belegbereitstellungspflicht: Digitale Belege sollen ab 2028 zum Regelfall werden. Die bisherige standardmäßige Ausgabe von Papierbelegen soll entfallen.






