Zertifizierung Digitale Kanzlei 2023

Seit nunmehr drei Jahren ist die BHT Steuerberatung zertifizierte „Digitale Kanzlei“ der DATEV. Der national führende Softwareanbieter prüft jährlich bei steigenden Anforderungen die digitale Kompetenz von Steuerberatungen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. „In diesem Jahr haben wir das begehrte Gütesiegel gleich in der ersten Vergaberunde erhalten“, freut sich Kanzleimanager Rüdiger Meinke.
„Es hat sich rumgesprochen, dass die BHT Steuerberatung beim Thema Digitalisierung sehr weit vorne dabei ist und die Qualitätskriterien der DATEV voll erfüllt“, ergänzt Steuerberater und Partner Jens Hahne.
Geprüft wird die Digitalisierungsquote verschiedener Bereiche im Rechnungswesen, der Personalwirtschaft und Steuern.
Die Vorteile einer digitalen Kanzlei für die Mandanten finden Sie unter dem Menüpunkt „Digitalisierung“.
Mehr Informationen zur „Digitalen Kanzlei“ finden Sie hier.

Neu und erfahren in der Buchhaltung

Frau Silke Ristau startet mit dem Jahresbeginn 2023 bei der BHT Steuerberatung in Verden in der Buchhaltungsabteilung. Die gelernte Finanz- und geprüfte Bilanzbuchhalterin bringt eine langjährige Berufserfahrung in der Buchhaltung auf Unternehmensseite mit. Frau Ristau hat damit einen Erfahrungsschatz, der das Team weiter stärkt und einen Mehrwert für unsere Mandanten bietet. Wir freuen uns über ihren Einstieg und auf eine gute gemeinsame Zukunft.

Erfolgreiche Prüfung

Die BHT Steuerberatung gratuliert Herrn Lee-Roy Meyer zur bestandenen Prüfung zum Bilanzbuchhalter und freut sich, ihn als qualifizierte Fachkraft im Team der Finanzbuchhaltung zu haben. Herr Meyer startete am 1.8.2016 bei BHT seine Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement mit der Zusatzausbildung Europakaufmann, die er 2019 erfolgreich abschloss. Im Rahmen seiner Ausbildung führte ihn ein Auslandspraktikum bei der Nagel Group nach Polen. Mit der Qualifizierung zum Bilanzbuchhalter möchte Lee-Roy Meyer weitere Berufserfahrung sammeln, um dann die nächsten Schritte in unserer Kanzlei zu gehen.

Neues Teammitglied

Wir freuen uns, mit Kai-Tristan Müller als Steuerassistenten einen hochqualifizierten Mitarbeiter gewonnen zu haben, der in der Buchhaltung und bei Jahresabschlüssen unser Team stärken wird. Im Juni 2019 schloss Herr Müller mit dem Bachelor of Law an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften in Wolfenbüttel sein Studium erfolgreich ab.
Mit dem Studienschwerpunkt auf Recht, Finanzmanagement und Steuern sowie der Berufserfahrung in einer Steuerkanzlei hat er beste Voraussetzungen für seine berufliche Zukunft bei der BHT Steuerberatung geschaffen. Wir freuen uns auf unseren neuen Kollegen und heißen ihn herzlich willkommen.

60 jähriges Jubiläum

2022 ist ein besonderes Jahr, denn vor 60 Jahren wurde mit der Gründung der Steuerberater-Kanzlei von Herrn Eugen Heise der Grundstein für das gelegt, was heute mit der BHT Steuerberatungsgesellschaft die größte Steuerberatungskanzlei in Verden ist, die 2020 mit einem weiteren Standort nach Bremen expandierte.

Für die heutigen BHT-Partner und Steuerberater Hans-Georg Töhne, Jens Hahne und Andreas Feldmann ist es ein guter Anlass, um das Lebenswerk Eugen Heises zu würdigen und über die Generationen hinweg zu feiern.
Die Partner Bohling, Hoben, Töhne, die alle ihr Handwerk bei Eugen Heise lernten, gaben durch die Abkürzung „BHT“ der Steuerberatung ihren Namen. Mit Hans-Georg Töhne ist noch heute einer der ersten Auszubildenden von Eugen Heise als Partner aktiv. Während sich der Generationenwechsel mit dem Einstieg der Steuerberater Jens Hahne und Andreas Feldmann 2014 bzw. 2021 als Partner außerhalb familiärer Bande vollzog, ist in der Familie Töhne die BHT-Partnerschaft mit dem Sohn, dem Steuerberater Michael Töhne, bestens vorbereitet.
Der Kreis schließt sich mit Georg Heise, der als Eugen Heises Enkel 2022 seine Ausbildung zum Steuerfachangestellten in der BHT-Steuerberatung als Jahrgangsbester im Bundesland Bremen abschloss. Auch er möchte seine nächsten beruflichen Schritte mit BHT gehen.

Bild (v.l.): Jens Hahne, Georg Heise, Eugen Heise, Hans-Georg Töhne, Andreas Feldmann, Michael Töhne

„Alles (im) Fluß“

so sagt man, wenn alles prima läuft. Bestens läuft es zur Zeit für unsere Kollegin am Empfang der BHT Steuerberatung am Standort in Bremen: Freude an ihrem Job als Bürokauffrau und nun privat das Highlight mit der Vermählung am 2. September: Frau Anne Schwenk heißt nun Fluß. Das gesamte Team der BHT Steuerberatung in Bremen und Verden gratuliert zur Hochzeit und wünscht viele glückliche Jahre.

BHT spendet für „Das macht Schule“


Die BHT Steuerberatung unterstützt mit einer großzügigen Spende die Förderinitiative „Das macht Schule“. Die gemeinnützige GmbH „Das macht Schule“ verbindet digitale Bildung und Nachhaltigkeit und fördert alle Schulformen auf unterschiedlichste Weise. Ein Teilbereich ist die nachhaltige Nutzung von Computer Hardware, die in Unternehmen aussortiert wurden und Schulen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Auf der Internetseite www.das-macht-schule.net sind die verfügbaren Spenden einsehbar. Von Grundschulen bis Gymnasien, allgemein- oder berufsbildende Schulen – sie alle können sich bei Interesse unkompliziert bewerben und so ihre IT Ausstattung deutlich verbessern.
Die BHT Steuerberatung hat einen Klassensatz von 27 cm Zoll großen Flachbildmonitoren gespendet, die sich aufgrund ihrer Größe und Ausstattung für alle gängigen Office-Programme eignen. Selbst mit 2-3 Schülern an einem PC hat jeder bei dieser Bildschirmgröße noch einen guten Blick auf den Monitor. „Die BHT Steuerberatung würde sich freuen, wenn diese Monitore an Schulen eine weitere nachhaltige Verwendung finden“, sagt Kanzleimanager Rüdiger Meinke, der die Idee zu dieser Spende hatte.

Handlungsbedarf für alle Arbeitgeber ab dem 1. August 2022

Nachweisgesetz bei Arbeitsverträgen
Der Bundestag hat am 23. Juni 2022 eine „EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen“ in nationales Recht umgesetzt und hierzu entsprechende Neuerungen im Nachweisgesetz (NachwG) verabschiedet, die bereits zum 1. August 2022 in Kraft treten und die erhebliche Auswirkungen auf Arbeitsverträge haben.
Zusätzlich zu den bereits bestehenden Vorgaben des NachwG müssen danach unter anderem folgende Arbeits- bzw. Vertragsbedingungen in neue Arbeitsverträge aufgenommen und/oder durch ergänzende unterzeichnete Niederschriften dokumentiert werden:

  • Enddatum des Arbeitsverhältnisses bei Befristung
  • Die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden, der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts, die jeweils getrennt anzugeben sind und deren Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung
  • Die vereinbarte Arbeitszeit, vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und die Voraussetzungen für Schichtänderungen
  • Sofern vereinbart, die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen
  • Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung über einen Versorgungsträger zusagt, der Name und die Anschrift dieses Versorgungsträgers; die Nachweispflicht entfällt, wenn der Versorgungsträger zu dieser Information verpflichtet ist
  • Das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage; § 7 des Kündigungsschutzgesetzes ist auch bei einem nicht ordnungsgemäßen Nachweis der Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage anzuwenden.

Bitte beachten Sie, dass gemäß NachwG hinsichtlich der dort genannten wesentlichen Vertragsbedingungen ein Schriftformerfordernis besteht und dass es je nach Vertragsbedingung unterschiedliche Fristen gibt, bis zu denen diese schriftlich an die Arbeitnehmer auszuhändigen sind.
Arbeitsverträge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die vor dem 01. August 2022 geschlossen wurden, bleiben grds. unverändert. Auf Anforderung sind die Arbeitgeber/innen allerdings verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich und fristgebunden auszuhändigen.

Aufgrund der Regelungen des neuen NachwG ist allen Arbeitgeber/innen anzuraten, ihre Arbeitsvertragsmuster zu überprüfen und höchstwahrscheinlich anzupassen, um mögliche (arbeits)rechtliche Nachteile zu vermeiden. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass eine Nichtbeachtung der Vorschriften des NachwG mit Bußgeldern bis zu 2.000,00 Euro geahndet werden kann.
Sofern Sie selbst nicht über ausreichende arbeitsrechtliche Kenntnisse verfügen sollten, empfehlen wir Ihnen, fachlich entsprechend versierte Juristen (z.B. Fachanwälte für Arbeitsrecht) mit der Überarbeitung oder Neuerstellung Ihrer Arbeitsvertragsmuster und/oder der Informationsschreiben im Sinne des NachwG zu beauftragen.

Bekannte Stimme – neuer Name

Namensänderung von Kreishammer zu Munderloh

Unsere Mitarbeiterinnen am Empfang sind unschätzbar wertvoll, denn sie sind es, die unsere Mandanten am Telefon freundlich begrüßen und die Abläufe in der Kanzlei bestens organisieren. Deshalb sind wir dankbar, dass auch hier langjährige Mitarbeiterinnen für Kontinuität sorgen. Neu ist die Begrüßung durch Frau Munderloh. Falls man sich wundert, warum die Mitarbeiterin so gut Bescheid weiß – hier die Auflösung: Frau Krieshammer hat geheiratet und den Namen gewechselt. Das gesamte Team der BHT Steuerberatung gratuliert zur Vermählung und wünscht viele glückliche Ehejahre.

Erfolgreiche Prüfungen – aus Azubis werden wertvolle Fachkräfte

Wir gratulieren unseren Auszubildenden Linnée Fischer und Georg Heise, die jetzt sehr erfolgreich ihre Abschlussprüfungen bestanden haben. Beide haben ihre im August 2019 begonnenen Ausbildungen mit Bravour abgeschlossen. Linnée Fischer bestand mit einem guten Ergebnis ihre Prüfungen zur Kauffrau für Büromanagement und wir freuen uns, sie als Mitarbeiterin in der Lohnbuchhaltung übernehmen zu dürfen.
Für Georg Heise war die Ausbildung zum Steuerfachangestellten ein Zwischenschritt, den er mit dem Prädikat „sehr gut“ absolviert hat. Parallel begann er bereits zum Wintersemester 2021 sein duales Studium in Bremen an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und arbeitet an seinem Bachelor im Studiengang Steuern und Recht.