Erhöhung des Mindestlohns und der Minijob-Grenze sowie des Midijob-Übergangsbereichs ab 01.01.2026

Im Juni 2025 hatte die unabhängige Mindestlohnkommission ihre Vorschläge für die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt. Das Bundeskabinett hat die Anpassungen per Verordnung beschlossen – damit können sie wirksam werden. Somit beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland ab dem 01.01.2026 13,90 Euro brutto in der Stunde (2025: 12,82 Euro/Stunde). Damit verbunden steigen ab dem 01.01.2026 die Verdienstgrenzen für Minijobs und Midijobs:

  • Die Minijob-Grenze erhöht sich auf 603 Euro monatlich bzw. 7.236 Euro jährlich.
  • Der Midijob-Übergangsbereich startet dann bei 603,01 Euro bis weiterhin 2.000 Euro monatlich (d. h., Midijobber zahlen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, behalten aber vollen Sozialversicherungsschutz beispielsweise bei Rente, Krankenversicherung).

Hinweis für Midijobber: Wenn der durchschnittliche monatliche Verdienst im Jahr 2026 bis 603 Euro bleibt, verlieren Midijobber ihren Status als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und gelten dann als Minijobber. Möchten Midijobber weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleiben, müssen sie ihre Arbeitszeit und ihren monatlichen Verdienst im Jahr 2026 entsprechend anpassen und über 603 Euro im Monat verdienen. Die Anpassung des Mindestlohns lässt laufende Tarifverträge im Wesentlichen unberührt.