Anhebung der Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sollen steuerfrei bleiben, sofern der im Kalenderjahr erzielte Gesamtgewinn weniger als 600 Euro (bei zusammen Veranlagten 1.200 Euro) beträgt. Der Betrag soll ab 2024 auf 1.000 Euro respektive 2.000 Euro erhöht werden.

Hinweis: Die genannten Beträge sind Freigrenzen. Werden sie also auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.