Mindestausbildungsvergütung zum 01.01.2026 gestiegen
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht eine jährliche Anpassung der Mindestausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr vor. Für das zweite bis vierte Ausbildungsjahr gibt es gesetzlich festgelegte prozentuale Aufschläge auf die Mindestvergütung des ersten Ausbildungsjahres (18 Prozent für das zweite Ausbildungsjahr, 35 Prozent für das dritte Ausbildungsjahr und 40 Prozent für das vierte Ausbildungsjahr).
Zum 01.01.2026 steigt die Mindestausbildungsvergütung auf:
- 724 Euro im 1. Ausbildungsjahr,
- 854 Euro im 2. Ausbildungsjahr,
- 977 Euro im 3. Ausbildungsjahr und
- 1.014 Euro im 4. Ausbildungsjahr.
Die neuen Untergrenzen gelten für alle Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen, die ihre Ausbildung zwischen dem 01.01.2026 und dem 31.12.2026 beginnen.
Tarifvertragliche Regelungen sind von der Mindestausbildungsvergütung ausgenommen.






